Rechtliches, Steuern

Kann ich mich als DaF-Dozent(in) vom Rentenversicherungsbeitrag befreien lassen?

Rentenversicherungspflicht zu 100 % 

In der Regel: NEIN. Denn DaF-Dozenten werden als Selbständige angesehen, was zwar in den meisten Fällen nicht zutrifft, aber egal. Passt schon.

Doch obwohl sie ja "freiberuflich tätig werden", müssten sie doch auch Vorteile haben und keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Aber dem ist nicht so. Honorarlehrkräfte sind - trotz  Selbstständigkeit  - verpflichtet - in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.

 

Ideen zur legalen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Natürlich möchte man auch seinen Beitrag leisten, damit die Rentner in Deutschland versorgt sind. Aber warum soll ich als Honorar-Lehrkraft zu 100 % zur Kasse gebeten werden? In Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherungspflicht verfolgt einen in den Honorarverträgen (Freier Mitarbeitervertrag) der Integrationskursträger nun immer wieder der Absatz:

 

"Als Dozent(in) unterliegt er / sie der Rentenversicherungspflicht als Selbständige(r)

gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VI, es sei denn - ACHTUNG ! - er / sie beschäftigt einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder seine / ihre Einkünfte unterschreiten die Geringfügigkeitsgrenze (entweder monatlich 450 € oder Befristung der Tätigkeit auf maximal 50 Arbeitstage pro Jahr.)"

 

Nun könnte man ja hingehen und überlegen:

Könnte ich als DaF-Dozent(in) einen Mitarbeiter einstellen, um von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden? Aber wie sollte das gehen? Und was würde der Mitarbeiter dann für mich tun? Ihr habt bestimmt Ideen dazu. So auch ein freiberuflicher EDV-Dozent, der wohl "gebrainstormt" hat, was er aus seiner Situation machen kann.

 

Einen interessanten Artikel (aus dem Jahr 2013) zum Thema "Dozent beschäftigt Mitarbeiter" findet ihr im Internet, wo besagter EDV-Dozent mit einer Kollegin eine GbR gegründet und seine Frau eingestellt hat. Ob er wohl durch diese Aktion von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde?

Den Artikel dazu lest ihr hier....


Sozialversicherungspflicht / Übungsleiterpauschale etc...


Muss man als DaF-Honorarlehrkraft Umsatzsteuer zahlen?

1. Muss ich als Dozent/in Umsatzsteuer zahlen? Weiter

 

2. Freiberufliche Dozenten und die Umsatzsteuer Weiter

 

3.  Umsatzsteuerbefreiung nach Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz Besteuerung der Kleinunternehmer (Geben Sie den Paragraphen als DaFler beim Finanzamt an, und Sie sind von der Umsatzsteuer befreit, gesetzt der Umsatz-Grenze - also Einnahmen bis 17.500 € im vorangegangenen Jahr / Einnahmen bis 50.000 € im laufenden Jahr.) Wenn euer Honorar diese Grenze übersteigt oder ihr nicht sicher seid, ob diese Regelung für euch anwendbar ist, lest Punkt 4.

 

4. Honorare aus Dozententätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 21 b UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Unterricht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient oder der Kurs an privaten, allgemeinen oder berufsbildenden Institutionen stattfindet, in denen eine Prüfungs- und Berufsvorbereitung bescheinigt wird.

Integrationskurse, die bei einem vom BaMF zugelassenen Kursträger durchgeführt werden, sind Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (nach Paragraph 43 AufenthG) und darum umsatzsteuerbefreit (nach Paragraph 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) Weiter

 

Beim Finanzamt kann man also entweder die "Kleinunternehmer-Regelung" angeben oder die Regelung, die unter Punkt 4 beschrieben wurde.

 

5. Träger-Rundschreiben des BaMF zur Umsatzsteuer Weiter